Definition anfallender Kosten in der Gartenpflege |
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Donnerstag, 30. Januar 2003 |
Zu den Kosten der Gartenpflege im Sinne der Anlage 3 zu § 27 I der 2.
Berechnungsverordnung gehören auch Kosten für das Entfernen von Bäumen,
die so groß geworden sind, dass sie die Licht- und Luftzufuhr zu dem
vermieteten Objekt in erheblichem Maße beeinträchtigen. (AG Düsseldorf,
Urteil vom 19.07.2002, 33 C 6544/02, AnwaltInfo MietR 2003, 35)
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Kostenaufteilung der Gartenpflege Abhängig von Häufigkeit |
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Donnerstag, 30. Januar 2003 |
Bei der Frage, ob Kosten der Gartenpflege umzulegen sind, ist darauf
abzustellen, ob die Maßnahmen mit einer gewissen Häufigkeit auftreten.
Dies ist etwa bei der Entfernung eines durch Sturm beschädigten Baumes
nicht ohne Weiteres gegeben. (AG Mönchengladbach, Urteil vom 21.11.2002, 5
C 98/01, ZMR 2003, 198)
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Keine Regelung bei Tierhaltung in Mietwohnung |
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Donnerstag, 30. Januar 2003 |
Die Haltung eines Hundes durch den Mieter ist unbedenklich, wenn der
Mietvertrag keine Regelung zur Hundehaltung enthält und im Übrigen keine
erheblichen Störungen des Hausfriedens zu erwarten sind. (LG Hamburg,
Urteil vom 30.08. 2001, 334 S 26/01, WuM 2002, 666)
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Sonderkündigungsrecht für Käufer bei Zwangsversteigerung |
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Montag, 30. Dezember 2002 |
Dem Ersteher muss bei der Ausübung des Kündigungsrechts grundsätzlich
Gelegenheit eingeräumt werden, die Sach- und Rechtslage zu überprüfen und
sich über Umstände zu informieren, die für oder gegen ein Verbleiben des
Mieters sprechen. Der Begriff des ersten zulässigen Termins kann daher
nicht zu überspannten Anforderungen führen. Es ist vielmehr nach den
Umständen des Einzelfalls derjenige Termin, für den die Kündigung dem
Ersteher ohne vorwerfbares Zögern möglich ist. (OLG Düsseldorf, Urteil vom
05.12.2002, 10 U 105/01, ZMR 2003, 177)
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Keine Kostenabgrenzung bei Gewerbe- und Wohnnutzung |
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Samstag, 30. November 2002 |
Bei der Abrechnung von Gebäuden, die teils als Gewerbe, teils als Wohnraum genutzt werden, hat der Mieter geringfügige Verschiebungen bei den Kosten hinzunehmen. Der Vermieter schuldet insoweit keine mathematische exakte Kostenabgrenzung. (LG Braunschweig, Urteil vom 05.11,2002, 6 S 62/02, ZMR 2003, 114) |
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WEG-Verwalter und Maklercourtage |
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Mittwoch, 30. Oktober 2002 |
Ein Ausschluss des Provisionsanspruches für den WEG-Verwalter gemäß § 2 II Nr. 2 Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermittg) ist auch dann gegeben, wenn der Verwalter keine „Sonderverwaltung“ bezüglich der nachgewiesenen bzw. vermittelten Wohnung ausgeübt hat. (LG Bonn, Urteil vom 23.9.2002, 6 S 201/02, ZMR 2003,46, Revision zum BGH ist eingelegt) |
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Zuständigkeit des Gerichts für Wohnungseigentumssachen |
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Montag, 30. September 2002 |
Das Wohnungseigentumsgericht ist für die Entscheidung über Ansprüche aus dem Gemeinschaftsverhältnis zuständig, die gegen oder von einem Wohnungseigentümer geltend gemacht werden, der bereits vor Rechtshängigkeit der Wohnungseigentumssache aus der Wohnungseigentümergemeinschaft ausgeschieden ist. (Aufgabe der bisherigen Rechtssprechung). (BGH, Beschluss vom 26.09.2002, V ZB 24/02, ZMR 2002, 941) |
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Unzulässige Protokollgenehmigung durch Mehrheitsbeschluss |
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Montag, 30. September 2002 |
Ein Beschluss der Wohnungseigentümer, durch den eine korrigierte Version der Protokolle früherer Eigentümerversammlungen beschlossen wird, entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung. (BayObLG, Beschluss vom 12.09.2002, 2 ZBR 28/02, ZMR 2002, 951) |
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Fehlende Errechenbarkeit der Sonderumlage bei Wohneigentum |
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Freitag, 30. August 2002 |
Die Fälligkeit einer auf den Wohnungseigentümer entfallenden mehrheitlich beschlossenen Sonderumlage ist nicht gegeben, wenn die Gemeinschaft die Kostenverteilung auf anteilige Wohnflächen umgestellt hat, die anteiligen Wohnflächen aber streitig sind und der Umstellungsbeschluss nach der Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 19.09.2000, ZMR 2000, 771) ohnehin nichtig ist. (KG, Beschluss vom 21.08.2002, 24 W 366/01) |
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Anspruch auf Einsichtnahme in Abrechnungsunterlagen |
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Dienstag, 30. Juli 2002 |
Der Anspruch auf Einsicht in die Abrechnungsunterlagen für die Jahresabrechnung steht jedem Wohnungseigentümer einzeln zu. Zu seiner Geltendmachung muss ein besonderes rechtliches Interesse nicht dargelegt werden. (BayObLG, Beschluss vom 04.07.2002, 2 ZBR 139/01, ZMR 2002, 946) |
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