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Mietrecht
Mietminderung bei Angabe falscher Wohnungsgröße PDF Drucken E-Mail
Dienstag, 30. September 2003
Beträgt die im Mietvertrag mit 126,45 qm ausgewiesene Wohnungsgröße tatsächlich 106 qm, soliegt ein zur Minderung berechtigender Mangel vor. Auf eine Beeinträchtigung des Mietgebrauchs kommt es insoweit nicht an. (LG Osnabrück, Urteil vom 05.09.2003 ZMR 2003, 845)
 
Mietminderung bei Durchfeuchtung PDF Drucken E-Mail
Dienstag, 30. September 2003
Eine Durchfeuchtung von Wänden und Teppichboden eines 1-Zimmer-Appartements im Bereich von 2 bis 3 qm kann während der Austrocknungszeit eine Mietminderung bis zu 50 % rechtfertigen. (LG Dresden, Urteil vom 17.12.2002, ZMR 2003, 840)
 
Kostenbeteiligung Aufzug PDF Drucken E-Mail
Dienstag, 30. September 2003
Es kann wirksam in Formular-Mietverträgen vereinbart werden, dass der Mieter einer Erdgeschosswohnung auch die Kosten für den Betrieb eines im Objekt vorhandenen Aufzugs anteilig zu tragen hat. (LG Augsburg, Urteil vom 21.01.2003, ZMR 2003, 836)
 
Untermieter und Vollstreckung einer Räumung PDF Drucken E-Mail
Dienstag, 30. September 2003
Liegt ein Räumungstitel nur gegen den Hauptmieter und nicht gegen den Untermieter vor, so Volstreckunkann aus diesem Titel die Räumungsvollstreckung gegen den Untermieter nicht betrieben werden. (BGH, Beschluss vom 18.07.2003, ZMR 2003, 826)
 
Unwirksamkeit einer Kündigung wegen Zahlungsverzug PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, 30. Juli 2003
Eine Kündigung wegen Zahlungsverzuges gemäß § 543 II, Nr. 3 BGB wird erst dann unwirksam, wenn der Mieter die rückständigen Mieten vollständig bis zum letzten Cent gezahlt hat. Eine Kündigung wegen Zahlungsverzuges setzt gemäß § 569 IV BGB die Angabe der Mieten voraus, die rückständig sein sollen. (AG Dortmund, Beschluss vom 31.03.2003, ZMR 2003, 579)
 
Verzicht auf Kündigungsrecht PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, 30. Juli 2003
Verzichtet der Mieter von Wohnraum im Mietvertrag für die Dauer von 60 Monaten auf eine Kündigung,so verstößt dies gegen § 573 c IV BGB. Zugleich kann darin ein Verstoß gegen § 575 BGB liegen. Ein derartiger Kündigungsverzicht ist unwirksam. (LG Krefeld, Urteil vom 26.02.2003, ZMR 2003, 574, streitig, anderer Auffassung: AG Hamburg-Bergedorf, Urteil vom 08.04.2003, ZMR 2003, 745)
 
Kürzungsrecht nach Heizkosten-VO PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, 30. Juli 2003
Wird auch nur in einem Zimmer der Wohnung der tatsächliche Verbrauch nicht erfasst, ohne dass dies vom Mieter zu vertreten ist, handelt es sich insgesamt nicht um eine verbrauchsabhängige Abrechnung. Der Mieter kann in diesem Fall die Heizkosten um 15 % kürzen. Unverhältnismäßige Kosten, die eine verbrauchsabhängige Abrechnung der Heizkosten entbehrlich machen, sind nur dann gegeben, wenn in einem 10-Jahre-Vergleich die Kosten für Installation der Messgeräte sowie deren Wartung und Ablesung die voraussichtliche Einsparung der Energiekosten übersteigen. (LG Berlin, Urteil vom 29.04.2003, ZMR 2003, 679)
 
Anbietpflicht bei Kündigung wegen Eigenbedarf PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, 30. Juli 2003
Kündigt der Vermieter eine Wohnung wegen Eigenbedarfs, so ist er verpflichtet, dem Mieter eine vergleichbare, im selben Haus oder in derselben Wohnanlage ihm zur Verfügung stehende Wohnung, die vermietet werden soll, zur Anmietung anzubieten. Auf andere Wohnungen erstreckt sich die Anbietpflicht nicht. (BGH, Urteile vom 09.07.2003, ZMR 2003, 664 u. 665)
 
Unwirksame Regelung der Kautionsfälligkeit PDF Drucken E-Mail
Montag, 30. Juni 2003
Eine wegen § 550 b I. BGB a. F. unwirksame Regelung über die Fälligkeit einer Kaution („die Sicherheitsleistung ist mit Abschluss des Mietvertrages zu erbringen“) führt regelmäßig nicht zur vollständigen Unwirksamkeit der Kautionsvereinbarung. (BGH, Urteil vom 25.06.2003, NJW 2003, 2899)
 
Vertragliche Kündigungsfristbei Überleitungsvorschrift nicht unwirksam PDF Drucken E-Mail
Montag, 30. Juni 2003
Eine Formularklausel in einem vor dem 01.09.2001 abgeschlossenen Mietvertrag, die hinsichtlich der Kündigungsfrist die damalige gesetzliche Regelung wörtlich oder sinngemäß wiedergibt, ist im Sinne der Überleitungsvorschrift (Art. 229 § 3 Abs. 10 EGBGB) „durch Vertrag vereinbart“ und somit nicht unwirksam. In diesen Fällen gelten somit auch für den Mieter die zum Teil über drei Monate hinausreichenden Kündigungsfristen des § 565 II. Nr. 1, 2 BGB a. F. (BGH, Urteil vom 18.06.2003, NJW 2003, 2739 ff.)
 
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