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Mietrecht
Mängel müssen ins Abnahmeprotokoll PDF Drucken E-Mail
Samstag, 30. Oktober 2004
Der Vermieter kann sich im Nachhinein nicht mehr auf bestehende Mängel berufen, wenn diese in einem gemeinsamen Abnahmeprotokoll nicht festgehalten sind, obwohl der Vermieter die Mängel hätte wahrnehmen können. (OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2003, ZMR 2004, 257)
 
Dachrinnenreinigung als "Sonstige Betriebskosten" PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, 30. September 2004
Die Kosten einer Dachrinnenreinigung können als „sonstige Betriebskosten“ nach Nr. 17 der Anlage 3 zu § 27 2. Berechnungsverordnung a. F. (jetzt: § 2 Betriebskostenverordnung) auf den Mieter umgelegt werden. Es bedarf jedoch einer konkreten vertraglichen Vereinbarung, dass diese Kostenposition umgelegt wird. (BGH, Urteil vom 07.04.2004, ZMR 2004, 430)
 
Zu niedrig vereinbarte Vorauszahlungen auf Betriebskosten PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, 30. September 2004
Allein die Vereinbarung von Vorauszahlungen auf Betriebskosten, die deutlich unter den tatsächlichen Kosten liegen, führt noch nicht zu einer Schadensersatzverpflichtung des Vermieters. Hierzu bedarf es weitergehender Umstände, da der Vermieter ohne besonderen Anlass nicht verpflichtet ist, die Höhe Vorauszahlungen überschlägig zu kalkulieren. (BGH, Urteil vom 11.02.2004, MietRB 6/2004, 162)
 
"Ca.-Angabe" zur Wohnfläche im Mietvertrag und Mietmängel PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, 30. September 2004
Ist in einem Mietvertrag die Wohnfläche mit einer bestimmten „Ca.-Wohnfläche“ ausgewiesen, liegt ein Mangel der Mietsache vor, wenn dieser Wert um mehr als 10 % unterschritten wird. (BGH, Urteil vom 24.03.2004, ZMR 2004, 500)
 
Mietminderung bei Unterschreitung der angegeben Fläche PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, 30. September 2004
Weist eine Wohnung eine Mietfläche auf, die mehr als 10 % unter der im Vertrag angegebenen Fläche liegt, stellt dieser Umstand grundsätzlich einen Mangel der Mietsache dar, der zur Minderung der Miete berechtigt. Es bedarf insoweit keiner Darlegungen, dass in Folge der Flächendifferenz die Tauglichkeit der Wohnung zum Vertragszweck gemindert ist. (BGH, Urteil vom 24.03.2004, ZMR 2004, 495)
 
Mangel der Schriftform beim Mietvertrag PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, 30. September 2004
Ist ein Mietvertrag nicht in der für langfristige Mietverträge vorgesehenen Schriftform (§ 550 BGB = § 566 BGB alter Fassung) abgeschlossen worden, so ist eine darauf gestützte vorzeitige Kündigung nicht deshalb treuwidrig, weil der Mietvertrag zuvor jahrelang anstandslos durchgeführt worden ist. (BGH, Urteil vom 05.11.2003, NJW 2004, 1103)
 
Schönheitsreparatur nach Fristenplan PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, 30. September 2004
Eine mietvertragliche Formularklausel, durch die dem Mieter die Ausführung der Schönheitsreparaturen nach einem „starren“ Fristenplan auferlegt wird, ist unwirksam. Vorformulierte Fristenpläne für die Ausführung von Schönheitsreparaturen müssen so abgefasst sein, dass der durchschnittliche, verständige Mieter ohne Weiteres erkennen kann, dass der Fristenplan nur ein Näherungswert ist, von dem wegen des guten Erhaltungszustand der Mieträume auch nach oben abgewichen werden kann. Die Formulierung im Mustermietvertrag 1976, dass die Fristen „im Allgemeinen“ gelten, ist für diesen Zweck ausreichend. (BGH, Urteil vom 23.06.2004, NJW 2004, 2586)
 
Höhe der Vorasuzahlung von Nebenkosten PDF Drucken E-Mail
Montag, 30. August 2004
Liegen keine besonderen Umstände vor, begeht der Vermieter keine Pflichtverletzung beim Vertragsschluss, wenn er mit dem Mieter Vorauszahlungen für Nebenkosten vereinbart, die die Höhe der später anfallenden tatsächlichen Kosten nicht nur geringfügig, sondern auch deutlich unterschreiten. (BGH, Urteil vom 11.02.2004, NJW 2004, 1202)
 
Begründung einer Kündigung wegen Zahlungsverzuges PDF Drucken E-Mail
Montag, 30. August 2004

Bei einer Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzuges des Mieters genügt jedenfalls bei klarer und einfacher Sachlage, wenn der Vermieter in dem Kündigungsschreiben den Zahlungsverzug als Grund benennt und den Gesamtbetrag der rückständigen Miete beziffert.Die Angabe weiterer Einzelheiten wie Datum des Verzugseintritts oder Aufgliederung des Mieterückstandes für einzelne Monate ist dann entbehrlich. (BGH, Beschluss vom 22.12.2003, ZMR 2004, 254)

 
Verzicht auf Kündigungsrecht PDF Drucken E-Mail
Montag, 30. August 2004
Die Parteien eines Mietvertrages können einzelvertraglich in wirksamer Form einen Verzicht auf das gesetzliche Kündigungsrecht in einem Wohnraummietvertrag vereinbaren (hier: für 60 Monate). (BGH, Urteil vom 22.12.2003, ZMR 2004, 251)
 
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