Kostenverteilung für Instandsetzung |
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Mittwoch, 30. März 2005 |
Wenden die Wohnungseigentümer im Einzelfall auf die Kostenverteilung für
eine Instandsetzungsmaßnahme einen fehlerhaften Kostenverteilungsschlüssel
an, so ist ein solcher Beschluss nicht deshalb nichtig. (BayObLG,
Beschluss vom 24.11.2004, 2 ZBR 156/04)
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Änderung des Verteilungsschlüssels der Kosten |
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Mittwoch, 30. März 2005 |
Ein Miteigentümer hat nur ganz ausnahmsweise einen Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels. Dies ist etwa dann gegeben, wenn die Miteigentumsanteile zunächst den Flächenverhältnissen entsprechen und diese Relation nachträglich aufgrund ausbaubedingter Flächen-Vergrößerung wegfällt. In diesem Fall kann verlangt werden, dass die Kostenverteilungen anhand des Verhältnisses der Flächen erfolgt. (BGH, Beschluss vom 17.10.2004, ZMR 2004, 834) |
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Entziehung von Wohnungseigentum bei Rückständen des Hausgeldes |
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Dienstag, 30. November 2004 |
Bei entsprechend niedrigem Einheitswert können bereits 600,00 € an Zahlungsrückständen bei dreimonatigem Verzug mit den Hausgeldzahlungen eine Entziehung des Wohnungseigentums rechtfertigen. Benutzt ein Wohnungseigentümer sein Wohnzimmer als Toilette, so kann auch hieraus ein Anspruch der Gemeinschaft auf Erziehung des Wohnungseigentums resultieren. (AG Erlangen, Urteil vom 03.11.2003, ZMR 2004, 539) |
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Entziehung von Wohnungseigentum bei Störung des Hausfriedens |
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Dienstag, 30. November 2004 |
Unternimmt der Wohnungseigentümer und Vermieter bei gravierenden Störungen des Hausfriedens durch den Mieter trotz Abmahnungen nichts, so ist der Entzug des Wohnungseigentums gerechtfertigt. Dies gilt auch dann, wenn der Mieter während des Rechtsstreits die Wohnung räumt. (AG Augsburg, Urteil vom 11.02.2004, ZMR 2004, 538) |
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Sonderumlage auch zu Lasten des Erstehers |
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Dienstag, 30. November 2004 |
Die Erhebung einer Sonderumlage zur Behebung des Liquiditätsmangels auf dem Geschäftskonto der Gemeinschaft durch Beschluss der Eigentümerversammlung widerspricht auch gegenüber dem Ersteher von Wohnungs- und Teileigentum regelmäßig nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung. Dies gilt deshalb, weil durch die Umlage nicht der Voreigentümer von der Verpflichtung zur Zahlung rückständiger Wohngelder befreit ist, sondern die Zahlungsunfähigkeit der Gemeinschaft abgewendet werden soll. (OLG Celle, Beschluss vom 05.01.2004, ZMR 2004, 526) |
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Aufrechnungsverbot in Teilungserklärung |
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Samstag, 30. Oktober 2004 |
Werden in der Teilungserklärung als Ausnahmen von dem grundsätzlichen Verbot der Aufrechnung gegen Wohngeldforderungen nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Ansprüche genannt, sind andere Gegenforderungen wie Ansprüche aus Notgeschäftsführung von der Aufrechnung ausgeschlossen. (KG, Beschluss vom 25.06.2003, ZMR 2004, 618) |
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Genehmigte Jahresabrechnungen mit falschem Verteilerschlüssel |
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Samstag, 30. Oktober 2004 |
Auch wiederholt genehmigte Jahresabrechnungen nach einem der Teilungserklärung widersprechenden Verteilerschlüssel rechtfertigen keine Beibehaltung dieser Abrechnungspraxis. Hierin ist keine schlüssig erfolgte Änderung der Gemeinschaftsordnung zu sehen. (LG Hannover, Beschluss vom 20.06.2003, ZMR 2004, 625) |
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Jahresabrechnung und Aufrechnung mit Guthaben |
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Samstag, 30. Oktober 2004 |
Ein Eigentümerbeschluss, der den Wohnungseigentümern hinsichtlich eines Abrechnungsguthabens eine Aufrechnungsbefugnis gegen Beitragsforderungen einräumt, muss die Bestandskraft des Abrechnungsguthabens voraussetzen und mit hinreichender Bestimmtheit erkennen lassen, gegen welche Forderungen aufgerechnet werden kann. (KG, Beschluss vom 25.02.2004, MietRB 6/2004, 172) |
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Versammlungszeit als Ladungsmangel |
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Donnerstag, 30. September 2004 |
Die Anberaumung einer Eigentümerversammlung auf Werktags 14:00 Uhr entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung; dies gilt jedenfalls dann, wenn einzelne Eigentümer berufsbedingt nicht erscheinen können und vorher um Verlegung gebeten haben. (AG Hamburg-Wandsbek, Beschluss vom 04.09.2003, ZMR 2004, 224) |
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Installation von Wasserzählern und Abrechnung |
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Montag, 30. August 2004 |
Im Rahmen einer verbrauchsabhängigen Abrechnung benötigte Wasserzähler sind zwingend Gemeinschaftseigentum. Die Gemeinschaft kann mehrheitlich beschließen, dass Kaltwasserkosten künftig verbrauchsabhängig abgerechnet werden sollen. (OLG Hamburg, Beschluss vom 30.12.2003, ZMR 2004, 291) |
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