Unwirksamer Verzicht auf Kündigung |
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Montag, 30. Mai 2005 |
In einem vom Vermieter gestellten Formularmietvertrag ist ein – auch
beidseitiger – Kündigungsverzicht für den Zeitraum von mehr als vier
Jahren in der Regel unangemessen und daher unwirksam. (BGH, Urteil vom
06.04.2005, NZM 2005, 419 = ZMR 2005, 443)
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Zurückbehaltung der Versorgung gegenüber Mieter |
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Montag, 28. Februar 2005 |
Ein Vermieter ist berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der Versorgung mit Wasser und Heizung auszuüben, wenn der Mieter über einen Zeitraum von mehr als drei aufeinander folgenden Monaten keinerlei Mietzahlung sowie Nebenkostenvorauszahlung erbringt. Es besteht eine Obliegenheit des Mieters, sich im Fall von Zahlungsproblemen an öffentliche Stellen zu wenden. (AG Bergheim, Urteil vom 15.12.2003, ZMR 2005, 53). |
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Wegfall des Eigenbedarfs und Hinweispflichten |
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Montag, 28. Februar 2005 |
Im Fall einer auf Eigenbedarf gestützten Kündigung trifft den Vermieter
die Verpflichtung, den Mieter auf den Wegfall des Eigenbedarfsgrunds bis
zur Räumung der Wohnung durch den Mieter hinzuweisen. Der Vermieter ist
hierzu auf Grund einer nachvertraglichen Treuepflicht gegenüber dem Mieter
verpflichtet. (LG Hamburg, Urteil vom 02.12.2004, ZMR 2005, 127, nicht
rechtskräftig)
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Fristlose Kündigung wegen Wasserschadens |
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Montag, 28. Februar 2005 |
Bei der Frage, ob der Mieter nach § 543 BGB zur außerordentlichen
fristlosen Kündigung berechtigt ist, trägt beim Streit über die
Schadensursache der Vermieter die Beweislast dafür, dasssie dem
Obhutsbereich des Mieters entstammt. Falls sämtliche Ursachen, die in den
Verantwortungsbereich des Vermieters fallen, ausgeräumt sind, trägt der
Mieter die Beweislast dafür, dass er den Schadenseintritt nicht zu
vertreten hat. (BGH, Urteil vom 10.11.2004, ZMR 2005, 120)
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Abrechnung der Betriebskosten nach BGB |
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Sonntag, 30. Januar 2005 |
Die Frist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB zur Abrechnung über die
Vorauszahlung von Betriebskosten ist bei ordnungsgemäßer Abrechnung
gewahrt. Auf die inhaltliche Richtigkeit kommt es für die Fristeinhaltung
nicht an. Die Anwendung eines unzutreffenden Umlageschlüssels ist ein
inhaltlicher Fehler und kein formeller Mangel. Die Korrektur des Fehlers
zu Lasten des Mieters ist nach Ablauf der Abrechnungsfrist ausgeschlossen,
es sei denn, der Vermieter hat den Fehler nicht zu vertreten. (BGH, Urteil
vom 17.11.2004, NJW 2005, 219)
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Starre Renovierungsfristen im Mustermietvertrag |
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Sonntag, 30. Januar 2005 |
Bei einem Mietvertrag, der die Renovierungsfristen des Mustermietvertrages
des Bundesjustizministeriums von 1976 enthielt und der vorsah, dass in
Ausnahmefällen sich die Renovierungsfristen auf Grund des Zustands der
Wohnung oder des Grads der Abnutzung verändern können, handelt es sich
nicht um „starre“ Renovierungsfristen. (BGH, Urteil vom 20.10.2004, NZM
2005, 58)
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Starre Renovierungsfristen und das Zusammenwirken von Klauseln |
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Sonntag, 30. Januar 2005 |
Eine mietvertragliche Regelung, durch die die Verpflichtung zur
Durchführung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter abgewälzt wird, ist
auch dann unwirksam, wenn die Verpflichtung zur Renovierung und die
insoweit maßgebenden starren Fristen in verschiedenen Klauseln des
Mietvertrages enthalten sind und zwischen diesen Klauseln aus Sicht des
Mieters ein innerer Zusammenhang besteht. (BGH, Urteil vom 22.09.2004, ZMR
2005, 34)
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Änderung von Umlageschlüsseln |
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Dienstag, 30. November 2004 |
Eine - zulässige - Änderung des Umlageschlüssels für Nebenkosten muss dem Mieter vorweg vor Beginn der Abrechnungsperiode mitgeteilt werden. Eine nachträgliche Mitteilung nur im Rahmen von Nebenkostenabrechnungen ist nicht zulässig. (OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 12.3.2003, ZMR 2004, 182) |
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Beweislast bei Kündigung wegen Schimmelpilz |
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Samstag, 30. Oktober 2004 |
Ob Schimmelpilzbildung in Mieträumen eine Gesundheitsgefährdung darstellt, ist nicht allgemein zu beantworten. Der darlegungs- und beweisbelastete Mieter führt den Beweis dafür, dass festgestellte Schimmelpilze tatsächlich toxinbildend waren und zu einer Gesundheitsgefährdung geführt haben, nicht durch die bloße Vorlage von ärztlichen Bescheinigungen, die ohne Laboruntersuchung erstellt wurden. (KG, Urteil vom 26.02.2004, ZMR 2004, 513) |
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Beweislast bei Feuchtigkeitsschaden |
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Samstag, 30. Oktober 2004 |
Den Vermieter trifft im Falle von Feuchtigkeitsschäden die volle Beweislast dafür, dass die Feuchtigkeitserscheinungen nicht aufgrund von außen eindringender oder im Mauerwerk aufsteigender Feuchtigkeit verursacht wurden. (AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 06.08.2003, ZMR 2004, 274) |
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