Abrechnung von Heizkosten bei fehlenden Messgeräten |
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Donnerstag, 30. März 2006 |
Werden Messgeräte zur Erfassung des anteiligen Raumwärmeverbrauchs
verwendet, darf der Mieter, sofern Messgeräte zur Erfassung des
Warmwasserverbrauchs fehlen, auch nur diese Kosten für die
Warmwasserversorgung um 15 % kürzen (§ 12 Abs. 1 Satz 1
Heizkostenverordnung). Der Strafabzug gilt dann nicht für die gesamten
Heizkosten. (BGH, Urteil vom 14.09.2005, WuM 2005, 657)
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Ãœbersendung von Fotokopien bei Kostenabrechnung |
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Donnerstag, 30. März 2006 |
Der Mieter im preisfreien Wohnraum hat grundsätzlich keinen Anspruch gegen den Vermieter auf Überlassung von Fotokopien der Abrechnungsbelege zur Betriebskostenabrechnung. Dies kommt nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn die Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen in den Räumen des Vermieters nicht zugemutet werden kann. (BGH, Urteil vom 08.03.2006 -VIII ZR 78/05-) |
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Wegfall des Kündigungsgrundes bei Eigenbedarf |
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Dienstag, 28. Februar 2006 |
Hat der Vermieter ein Mietverhältnis über Wohnraum wegen Eigenbedarfs wirksam gekündigt und fällt der geltend gemachte Grund nachträglich weg, so ist dies nur dann zu berücksichtigen, wenn der Grund vor dem Ablauf der Kündigungsfrist entfallen ist. Der Vermieter ist für diesen Fall zu einer entsprechenden Mitteilung an den Mieter verpflichtet. (BGH, Urteil vom 09.11.2005, ZMR 2006, 119) |
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Rückforderung von Nachzahlung |
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Dienstag, 28. Februar 2006 |
Der Wohnungsmieter kann aus Bereicherungsrecht (§ 812 Abs. 1, 1. Altern. BGB) den Betrag zurückfordern, den er auf eine wegen Verfristung unberechtigte Betriebskostennachforderung des Vermieters gezahlt hat. Die Regelung des Verjährungsrechts in § 214 Abs. 2 Satz 1 BGB, wonach das zur Befriedigung eines verjährten Anspruchs Geleistete nicht zurückgefordert werden kann, ist nicht auf die überschrittene Frist gemäß § 556 Abs. 3 BGB anwendbar. (BGH, Urteil vom 18.01.2006, NZM 2006, 222) |
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Einheitlichkeit des Mietvertrages |
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Montag, 30. Januar 2006 |
Der über eine Wohnung und über eine Garage abgeschlossene einheitliche
Mietvertrag wird durch die Veräußerung der Wohnung und der Garage an
verschiedene Erwerber nicht in mehrere Mietverhältnisse aufgespalten. Die
Erwerber treten in den einheitlichen Mietvertrag ein. Ihr Verhältnis
bestimmt sich nach den Regeln über die Bruchteilsgemeinschaft. (BGH,
Urteil vom 28.09.2005, ZMR 2006, 30)
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Kündigung wegen Vermögensverfalls |
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Mittwoch, 30. November 2005 |
Die bloße Befürchtung des Vermieters, der Mieter könne nach Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nicht mehr zuverlässig und regelmäßig die Miete aufbringen, rechtfertigt für sich genommen keine Kündigung des Mietverhältnisses. (LG Berlin, Urteil vom 15.06.2005, ZMR 2005, 789) |
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Sicherheitskräfte als Betriebkosten anrechenbar |
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Sonntag, 30. Oktober 2005 |
Die Kosten von ständig präsenten Sicherheitskräften im Eingangsbereich
(Pförtner, Portier) sind als „sonstige Betriebskosten“ i. S. v. § 2 Nr. 17
Betriebskostenverordnung umlegbar, wenn diese Maßnahmen wegen eines
besonderen, im Einzelnen zu begründenden Sicherheitsrisikos für die
Bewohner erforderlich sind. (BGH, Urteil vom 05.04.2005, WuM 2005, 336)
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Einheitlichkeit des Mietvertrages |
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Sonntag, 30. Oktober 2005 |
Der über eine Wohnung und eine Garage geschlossene einheitliche
Mietvertrag wird durch die Veräußerung der Wohnung und der Garage an
verschiedene Erwerber nicht in mehrere Mietverhältnisse aufgespalten. Die
Erwerber treten in den einheitlichen Mietvertrag ein. Das Verhältnis der
Vermieter bestimmt sich nach den Regelungen über die
Bruchteilsgemeinschaft. (BGH, Urteil vom 28.09.2005, NJW 2005, 3781)
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Kündigung wegen gewerblichen Eigenbedarfs |
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Sonntag, 30. Oktober 2005 |
Der Wunsch des Vermieters, seine Wohnung teilweise für eigene Wohnzwecke
und überwiegend für eigene berufliche Zwecke zu nutzen, kann vor dem
Hintergrund der grundgesetzlich geschützten Berufsfreiheit eine
Eigenbedarfskündigung rechtfertigen. (BGH, Beschluss vom 05.10.2005, NJW
2005, 3782)
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Flächenabweichung und Mietkaution |
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Samstag, 30. Juli 2005 |
Liegt im Vergleich zur vereinbarten Wohnfläche eine um mehr als 10 Prozent
geringere Mietfläche vor, so liegt ein unbehebbarer dauerhafter Mangel
vor. Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Mietkaution gemäß § 551
Abs. 1 BGB ist dann nur die geminderte Miete. (BGH, Urteil vom 20.07.2005,
NJW 2005, 2773 = ZMR 2005, 854)
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