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Mietrecht
Abrechnung von Heizkosten bei fehlenden Messgeräten PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, 30. März 2006
Werden Messgeräte zur Erfassung des anteiligen Raumwärmeverbrauchs verwendet, darf der Mieter, sofern Messgeräte zur Erfassung des Warmwasserverbrauchs fehlen, auch nur diese Kosten für die Warmwasserversorgung um 15 % kürzen (§ 12 Abs. 1 Satz 1 Heizkostenverordnung). Der Strafabzug gilt dann nicht für die gesamten Heizkosten. (BGH, Urteil vom 14.09.2005, WuM 2005, 657)
 
Ãœbersendung von Fotokopien bei Kostenabrechnung PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, 30. März 2006
Der Mieter im preisfreien Wohnraum hat grundsätzlich keinen Anspruch gegen den Vermieter auf Überlassung von Fotokopien der Abrechnungsbelege zur Betriebskostenabrechnung. Dies kommt nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn die Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen in den Räumen des Vermieters nicht zugemutet werden kann. (BGH, Urteil vom 08.03.2006 -VIII ZR 78/05-)
 
Wegfall des Kündigungsgrundes bei Eigenbedarf PDF Drucken E-Mail
Dienstag, 28. Februar 2006
Hat der Vermieter ein Mietverhältnis über Wohnraum wegen Eigenbedarfs wirksam gekündigt und fällt der geltend gemachte Grund nachträglich weg, so ist dies nur dann zu berücksichtigen, wenn der Grund vor dem Ablauf der Kündigungsfrist entfallen ist. Der Vermieter ist für diesen Fall zu einer entsprechenden Mitteilung an den Mieter verpflichtet. (BGH, Urteil vom 09.11.2005, ZMR 2006, 119)
 
Rückforderung von Nachzahlung PDF Drucken E-Mail
Dienstag, 28. Februar 2006
Der Wohnungsmieter kann aus Bereicherungsrecht (§ 812 Abs. 1, 1. Altern. BGB) den Betrag zurückfordern, den er auf eine wegen Verfristung unberechtigte Betriebskostennachforderung des Vermieters gezahlt hat. Die Regelung des Verjährungsrechts in § 214 Abs. 2 Satz 1 BGB, wonach das zur Befriedigung eines verjährten Anspruchs Geleistete nicht zurückgefordert werden kann, ist nicht auf die überschrittene Frist gemäß § 556 Abs. 3 BGB anwendbar. (BGH, Urteil vom 18.01.2006, NZM 2006, 222)
 
Einheitlichkeit des Mietvertrages PDF Drucken E-Mail
Montag, 30. Januar 2006
Der über eine Wohnung und über eine Garage abgeschlossene einheitliche Mietvertrag wird durch die Veräußerung der Wohnung und der Garage an verschiedene Erwerber nicht in mehrere Mietverhältnisse aufgespalten. Die Erwerber treten in den einheitlichen Mietvertrag ein. Ihr Verhältnis bestimmt sich nach den Regeln über die Bruchteilsgemeinschaft. (BGH, Urteil vom 28.09.2005, ZMR 2006, 30)
 
Kündigung wegen Vermögensverfalls PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, 30. November 2005
Die bloße Befürchtung des Vermieters, der Mieter könne nach Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nicht mehr zuverlässig und regelmäßig die Miete aufbringen, rechtfertigt für sich genommen keine Kündigung des Mietverhältnisses. (LG Berlin, Urteil vom 15.06.2005, ZMR 2005, 789)
 
Sicherheitskräfte als Betriebkosten anrechenbar PDF Drucken E-Mail
Sonntag, 30. Oktober 2005
Die Kosten von ständig präsenten Sicherheitskräften im Eingangsbereich (Pförtner, Portier) sind als „sonstige Betriebskosten“ i. S. v. § 2 Nr. 17 Betriebskostenverordnung umlegbar, wenn diese Maßnahmen wegen eines besonderen, im Einzelnen zu begründenden Sicherheitsrisikos für die Bewohner erforderlich sind. (BGH, Urteil vom 05.04.2005, WuM 2005, 336)
 
Einheitlichkeit des Mietvertrages PDF Drucken E-Mail
Sonntag, 30. Oktober 2005
Der über eine Wohnung und eine Garage geschlossene einheitliche Mietvertrag wird durch die Veräußerung der Wohnung und der Garage an verschiedene Erwerber nicht in mehrere Mietverhältnisse aufgespalten. Die Erwerber treten in den einheitlichen Mietvertrag ein. Das Verhältnis der Vermieter bestimmt sich nach den Regelungen über die Bruchteilsgemeinschaft. (BGH, Urteil vom 28.09.2005, NJW 2005, 3781)
 
Kündigung wegen gewerblichen Eigenbedarfs PDF Drucken E-Mail
Sonntag, 30. Oktober 2005
Der Wunsch des Vermieters, seine Wohnung teilweise für eigene Wohnzwecke und überwiegend für eigene berufliche Zwecke zu nutzen, kann vor dem Hintergrund der grundgesetzlich geschützten Berufsfreiheit eine Eigenbedarfskündigung rechtfertigen. (BGH, Beschluss vom 05.10.2005, NJW 2005, 3782)
 
Flächenabweichung und Mietkaution PDF Drucken E-Mail
Samstag, 30. Juli 2005
Liegt im Vergleich zur vereinbarten Wohnfläche eine um mehr als 10 Prozent geringere Mietfläche vor, so liegt ein unbehebbarer dauerhafter Mangel vor. Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Mietkaution gemäß § 551 Abs. 1 BGB ist dann nur die geminderte Miete. (BGH, Urteil vom 20.07.2005, NJW 2005, 2773 = ZMR 2005, 854)
 
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