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Wohneigentum
Jahresabrechnung und vorherige Einsicht in alle Einzelabrechnungen PDF Drucken E-Mail
Dienstag, 30. Mai 2006
Ein Beschluss über die Genehmigung einer Jahresabrechnung ist auf einen Anfechtungsantrag hin für unwirksam zu erklären, wenn zuvor keine Möglichkeit bestand, in zumutbarer und ausreichender Weise auch in alle Einzelabrechnungen der anderen Wohnungseigentümer Einsicht zu nehmen. (OLG Köln, Beschluss vom 24.08.2005, ZMR 2006, 225)
 
Hinzuziehung eines Dolmetschers in der Versammlung PDF Drucken E-Mail
Freitag, 30. Dezember 2005
Ein ausländischer Wohnungseigentümer ist im Grundsatz berechtigt, zu den Versammlungen der Wohnungseigentümer auf eigene Kosten einen Dolmetscher beizuziehen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn er Namen und Anschrift des Dolmetschers dem Verwalter eine Woche vor der Versammlung mitteilt. (AG Hamburg-Altona, Beschluss vom 27.06.2005, ZMR 2005, 823)
 
Jahresabrechnung und Entlastung in Mehrhaus-Anlage PDF Drucken E-Mail
Freitag, 30. Dezember 2005
Über die Jahresabrechnung und über die Entlastung von Verwaltung und Verwaltungsbeirat haben auch in einer Mehrhaus-Wohnanlage grundsätzlich alle Wohnungs- und Teileigentümer abzustimmen. (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23.06.2004, ZMR 2005, 908)
 
Unbestimmtheit des Beschlussinhaltes PDF Drucken E-Mail
Freitag, 30. Dezember 2005
Der Begriff der „zuordnungsfähigen Kosten“ ist zu unbestimmt. Die Verwendung solcher nicht hinreichend bestimmter Begriffe führt zur Nichtigkeit des betreffenden Beschlusses. Die Unwirksamkeit dieses Beschlusses hat auch Auswirkungen auf weitere Beschlüsse, die auf dieser Regelung beruhen. (OLG Oldenburg, Beschluss vom 05.04.2005, ZMR 2005, 814)
 
Modernisierende Instandsetzung bei Fenstern PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, 30. November 2005
Der Austausch von Holzfenstern gegen ähnlich gestaltete moderne Kunststofffenster stellt in der Regel keine bauliche Veränderung dar, sondern eine Maßnahme der ordnungsgemäßen Instandhaltung und Instandsetzung (modernisierende Instandsetzung). (BayObLG, Beschluss vom 11.02.2005, ZMR 2005, 894)
 
Wohngeldverzug und Versorgungssperre PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, 30. November 2005
Kommt ein Wohngeldschuldner mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, darf die Gemeinschaft eine Versorgungssperre verhängen. Die Sperrung setzt im Einzelnen voraus, dass ein erheblicher Zahlungsrückstand besteht (mindestens sechs Wohngeldraten), ein entsprechender bestandskräftiger Beschluss der Gemeinschaft vorliegt und der Sperrung eine Androhung vorausgegangen ist. Der Wohngeldschuldner hat den zur Vollziehung der Versorgungssperre erforderlichen Zutritt zur Wohnung zu dulden. (BGH, Urteil vom 10.06.2005, NJW 2005, 2622 = NZM 2005, 626)
 
Räumungsanspruch des Zwangsverwalters gegen Wohngeldschuldner PDF Drucken E-Mail
Samstag, 30. April 2005
Bei beharrlicher Weigerung des Schuldners, die Wohngeld-Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, darf der Zwangsverwalter die Zwangsräumung verlangen. Die beharrliche Zahlungsverweigerung ist als Gefährdung im Sinne des § 149 Abs. 2 ZVG zu qualifizieren, da die Eigentümergemeinschaft darauf angewiesen ist, dass die einzelnen Miteigentümer die Wohngeldbeträge leisten. (AG Heilbronn, Beschluss vom 01.09.2003, Rpfleger 2004, 236)
 
Definition von Sanierung bzw. Modernisierende Instandhaltung PDF Drucken E-Mail
Samstag, 30. April 2005
Nutzen die Wohnungseigentümer einen beabsichtigten Neuanstrich zur Veränderung des Gesamterscheinungsbildes des Gebäudes, gehen sie über die bloße Instandhaltung hinaus. Eine sog. modernisierende Instandhaltung liegt schon deshalb nicht vor, weil hierfür die Vorteile technischer Neuerungen genützt werden müssten. (OLG Hamburg, Beschluss vom 17.01.2005, 2 Wx 103/04)
 
Unzulässige Beschränkung der Vermeitung durch Beschluss PDF Drucken E-Mail
Samstag, 30. April 2005
Ein Beschluss einer Eigentümergemeinschaft, wonach die Vermietung einer Wohnung an ständig wechselnde Feriengäste nicht geduldet werden soll, ist nichtig. Es mangelt der Gemeinschaft insoweit an einer entsprechenden Beschlusskompetenz, da die entsprechende Regelung unmittelbar das Sondereigentum betrifft. (OLG Celle, Beschluss vom 04.11.2004 - 4 W 176/04)
 
Tätige Mithilfe, hier Gestaltung eines Treppenabsatzes PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, 30. März 2005
Die Regelung in einer mehrheitlich beschlossenen Hausordnung, wonach die Gestaltung (inkl. Aufstellen von Möbeln) des Treppenabsatzes unter Ausschluss der übrigen Miteigentümer den Bewohnern der jeweiligen Etage obliegt, unterfällt nicht der Beschlusskompetenz der Eigentümergemeinschaft für Gebrauchsregelungen und ist daher unwirksam. (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.10.2003, ZMR 2005, 143)
 
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