Jahresabrechnung, Untergemeinschaft |
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Geschrieben von Administrator
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Freitag, 22. März 2013 |
Teil- bzw. Untergemeinschaften können bei entsprechender Regelung in der Gemeinschaftsordnung über die sie allein betreffende Position eine Jahresabrechnung beschließen. Die Untergemeinschaft hat auch für den Zugangsbereich (Außenanlage) Beschlusskompetenz.
(AG Saarbrücken, Urteil vom 03.03.2011, 121 C 413/09 = ZMR 2013, 153) |
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Kündigung des Hauswarts durch Verwalter |
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Geschrieben von Administrator
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Freitag, 22. März 2013 |
Der WEG-Verwalter darf auch bei generell bestehender Vertretungsmacht nicht ohne Beschluss der Eigentümer einen beim Verband angestellten Hauswart fristlos kündigen.
(AG Offenbach, Urteil vom 20.04.2012, 320 C 132/10 = ZMR 2013, 147) |
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Vorfälligkeits- oder Verfallklausel |
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Freitag, 22. März 2013 |
Eine unwirksame, insbesondere vor dem 30.06.2007 beschlossene Vorfälligkeitsklausel wird nicht durch Einführung des § 21 Abs. 7 WEG ab dem 01.07.2007 wirksam. Zur Schaffung einer wirksamen Vorfälligkeitsklausel bedarf es eines inhaltsgleichen Zweitbeschlusses.
(LG München I, Beschluss vom 18.09.2012, 1 T 9832/11 = ZMR 2013, 136) |
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Teilungültigkeit des Genehmigungsbeschlusses zur Jahresabrechnung |
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Freitag, 22. März 2013 |
Verstöße gegen die Kostenverteilungsvorschriften der Heizkostenverordnung führen nur zur Ungültigkeit des Genehmigungsbeschlusses über die Jahresabrechnung hinsichtlich der Einzelabrechnungen. Die Wirksamkeit der Gesamtabrechnung bleibt hiervon unberührt.
(OLG München, Beschluss vom 06.09.2012, 32 Wx 32/12 = ZMR 2013, 130) |
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Kreditaufnahme zur Deckung des Finanzbedarfs der WEG |
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Freitag, 22. März 2013 |
Es liegt in der Kompetenz der Wohnungseigentümer, die Aufnahme eines Kredits zur Deckung des Finanzbedarfs zu beschließen. Es fehlt den Eigentümern allerdings die Kompetenz, eine gesamtschuldnerische Haftung durch Mehrheitsbeschluss zu begründen.
(BGH, Urteil vom 28.09.2012, V ZR 251/11 = ZMR 2013, 127) |
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Verwalterzustimmung nach Ausscheiden des Verwalters |
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Freitag, 22. März 2013 |
Die Zustimmung des Verwalters zur Veräußerung von Wohnungseigentum bleibt auch dann wirksam, wenn die Bestellung des Verwalters vor Eingang des Eintragungsantrags beim Grundbuchamt beendet worden ist.
(BGH, Beschluss vom 02.10.2012, V ZB 2/12 = ZMR 2013, 125) |
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Gleichbehandlung der Wohnungseigentümer bei der Beschlussfassung |
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Geschrieben von Administrator
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Freitag, 22. März 2013 |
Bei der Beschlussfassung in einer Wohnungseigentümerversammlung ist der Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten. Hierbei sind Differenzierungen nur dann erlaubt, wenn dafür ein ausreichender Sachgrund besteht. Ist ein solcher nicht gegeben, muss für eine Gleichbehandlung der Wohnungseigentümer Sorge getragen werden.
(BGH, Urteil vom 30.11.2012, V ZR 234/11 = IMR 2013, 68) |
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Gesellschafterwechsel, Zustimmungserfordernis |
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Dienstag, 5. Juli 2011 |
Der Wechsel eines Gesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts bedarf nicht der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer. Die Übertragung eines entsprechenden Anteils unterfällt nicht den Verfügungsbeschränkungen des § 12 WEG. Die Eintragung des Gesellschafterwechsels im Grundbuch darf hiervon nicht abhängig gemacht werden.
(OLG Celle, Beschluss vom 29.03.2011 - 4 W 23/10) |
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Einstellung von Schadenersatzansprüchen in die Jahresabrechnung |
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Dienstag, 5. Juli 2011 |
In die Jahresabrechnung sind auch unberechtigt getätigte Ausgaben einzustellen. Grundsätzlich ist der jeweilige Verteilungsschlüssel bei der Umlegung eines Schadensersatzanspruches zu berücksichtigen. Steht ein Ersatzanspruch gegen einen einzelnen Wohnungseigentümer in Rede, rechtfertigt dies nur dann eine von dem üblichen Umlageschlüssel abweichende Kostenverteilung, wenn der Anspruch tituliert ist oder in sonstiger Weise feststeht.
(BGH, Urteil vom 04.03.2011, V ZR 156/10 = IMR 2011, 194) |
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Geltendmachung von Wohngeldansprüchen durch Verwalter im eigenen Namen |
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Dienstag, 5. Juli 2011 |
Macht der Verwalter Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft im eigenen Namen geltend, kann das für eine gewillkürte Prozessstandschaft erforderliche schutzwürdige Eigeninteresse nicht mehr aus der sich aus dem WEG ergebenden Rechts- und Pflichtenstellung des Verwalters hergeleitet werden. Ein solches schutzwürdiges Eigeninteresse ist nur ausnahmsweise anzunehmen, insbesondere dann, |
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