Unbestimmtheit des Beschlussinhaltes |
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Freitag, 30. Dezember 2005 |
Der Begriff der „zuordnungsfähigen Kosten“ ist zu unbestimmt. Die
Verwendung solcher nicht hinreichend bestimmter Begriffe führt zur
Nichtigkeit des betreffenden Beschlusses. Die Unwirksamkeit dieses
Beschlusses hat auch Auswirkungen auf weitere Beschlüsse, die auf dieser
Regelung beruhen. (OLG Oldenburg, Beschluss vom 05.04.2005, ZMR 2005, 814)
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Kündigung wegen Vermögensverfalls |
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Mittwoch, 30. November 2005 |
Die bloße Befürchtung des Vermieters, der Mieter könne nach Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nicht mehr zuverlässig und regelmäßig die Miete aufbringen, rechtfertigt für sich genommen keine Kündigung des Mietverhältnisses. (LG Berlin, Urteil vom 15.06.2005, ZMR 2005, 789) |
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Modernisierende Instandsetzung bei Fenstern |
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Mittwoch, 30. November 2005 |
Der Austausch von Holzfenstern gegen ähnlich gestaltete moderne
Kunststofffenster stellt in der Regel keine bauliche Veränderung dar,
sondern eine Maßnahme der ordnungsgemäßen Instandhaltung und
Instandsetzung (modernisierende Instandsetzung). (BayObLG, Beschluss vom
11.02.2005, ZMR 2005, 894)
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Wohngeldverzug und Versorgungssperre |
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Mittwoch, 30. November 2005 |
Kommt ein Wohngeldschuldner mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug,
darf die Gemeinschaft eine Versorgungssperre verhängen. Die Sperrung setzt
im Einzelnen voraus, dass ein erheblicher Zahlungsrückstand besteht
(mindestens sechs Wohngeldraten), ein entsprechender bestandskräftiger
Beschluss der Gemeinschaft vorliegt und der Sperrung eine Androhung
vorausgegangen ist. Der Wohngeldschuldner hat den zur Vollziehung der
Versorgungssperre erforderlichen Zutritt zur Wohnung zu dulden. (BGH,
Urteil vom 10.06.2005, NJW 2005, 2622 = NZM 2005, 626)
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Sicherheitskräfte als Betriebkosten anrechenbar |
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Sonntag, 30. Oktober 2005 |
Die Kosten von ständig präsenten Sicherheitskräften im Eingangsbereich
(Pförtner, Portier) sind als „sonstige Betriebskosten“ i. S. v. § 2 Nr. 17
Betriebskostenverordnung umlegbar, wenn diese Maßnahmen wegen eines
besonderen, im Einzelnen zu begründenden Sicherheitsrisikos für die
Bewohner erforderlich sind. (BGH, Urteil vom 05.04.2005, WuM 2005, 336)
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Einheitlichkeit des Mietvertrages |
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Sonntag, 30. Oktober 2005 |
Der über eine Wohnung und eine Garage geschlossene einheitliche
Mietvertrag wird durch die Veräußerung der Wohnung und der Garage an
verschiedene Erwerber nicht in mehrere Mietverhältnisse aufgespalten. Die
Erwerber treten in den einheitlichen Mietvertrag ein. Das Verhältnis der
Vermieter bestimmt sich nach den Regelungen über die
Bruchteilsgemeinschaft. (BGH, Urteil vom 28.09.2005, NJW 2005, 3781)
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Kündigung wegen gewerblichen Eigenbedarfs |
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Sonntag, 30. Oktober 2005 |
Der Wunsch des Vermieters, seine Wohnung teilweise für eigene Wohnzwecke
und überwiegend für eigene berufliche Zwecke zu nutzen, kann vor dem
Hintergrund der grundgesetzlich geschützten Berufsfreiheit eine
Eigenbedarfskündigung rechtfertigen. (BGH, Beschluss vom 05.10.2005, NJW
2005, 3782)
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Flächenabweichung und Mietkaution |
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Samstag, 30. Juli 2005 |
Liegt im Vergleich zur vereinbarten Wohnfläche eine um mehr als 10 Prozent
geringere Mietfläche vor, so liegt ein unbehebbarer dauerhafter Mangel
vor. Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Mietkaution gemäß § 551
Abs. 1 BGB ist dann nur die geminderte Miete. (BGH, Urteil vom 20.07.2005,
NJW 2005, 2773 = ZMR 2005, 854)
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Unwirksamer Verzicht auf Kündigung |
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Montag, 30. Mai 2005 |
In einem vom Vermieter gestellten Formularmietvertrag ist ein – auch
beidseitiger – Kündigungsverzicht für den Zeitraum von mehr als vier
Jahren in der Regel unangemessen und daher unwirksam. (BGH, Urteil vom
06.04.2005, NZM 2005, 419 = ZMR 2005, 443)
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Räumungsanspruch des Zwangsverwalters gegen Wohngeldschuldner |
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Samstag, 30. April 2005 |
Bei beharrlicher Weigerung des Schuldners, die Wohngeld-Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, darf der Zwangsverwalter die Zwangsräumung verlangen. Die beharrliche Zahlungsverweigerung ist als Gefährdung im Sinne des § 149 Abs. 2 ZVG zu qualifizieren, da die Eigentümergemeinschaft darauf angewiesen ist, dass die einzelnen Miteigentümer die Wohngeldbeträge leisten. (AG Heilbronn, Beschluss vom 01.09.2003, Rpfleger 2004, 236) |
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