Keine Kostenabgrenzung bei Gewerbe- und Wohnnutzung |
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Samstag, 30. November 2002 |
Bei der Abrechnung von Gebäuden, die teils als Gewerbe, teils als Wohnraum genutzt werden, hat der Mieter geringfügige Verschiebungen bei den Kosten hinzunehmen. Der Vermieter schuldet insoweit keine mathematische exakte Kostenabgrenzung. (LG Braunschweig, Urteil vom 05.11,2002, 6 S 62/02, ZMR 2003, 114) |
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WEG-Verwalter und Maklercourtage |
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Mittwoch, 30. Oktober 2002 |
Ein Ausschluss des Provisionsanspruches für den WEG-Verwalter gemäß § 2 II Nr. 2 Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermittg) ist auch dann gegeben, wenn der Verwalter keine „Sonderverwaltung“ bezüglich der nachgewiesenen bzw. vermittelten Wohnung ausgeübt hat. (LG Bonn, Urteil vom 23.9.2002, 6 S 201/02, ZMR 2003,46, Revision zum BGH ist eingelegt) |
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Wirksamkeit bei Vereinbarungen von Betriebskosten |
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Montag, 30. September 2002 |
Die Formulierung in einem gewerblichen Mietvertrag, das „sämtliche anfallenden Nebenkosten/Betriebskosten anteilig zu Lasten des Mieters gehen“ ist wegen fehlender inhaltlicher Bestimmtheit keine wirksame Betriebskostenvereinbarung. (OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.09.2002, 10 U 170/01, ZMR 2003, 109) |
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Zuständigkeit des Gerichts für Wohnungseigentumssachen |
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Montag, 30. September 2002 |
Das Wohnungseigentumsgericht ist für die Entscheidung über Ansprüche aus dem Gemeinschaftsverhältnis zuständig, die gegen oder von einem Wohnungseigentümer geltend gemacht werden, der bereits vor Rechtshängigkeit der Wohnungseigentumssache aus der Wohnungseigentümergemeinschaft ausgeschieden ist. (Aufgabe der bisherigen Rechtssprechung). (BGH, Beschluss vom 26.09.2002, V ZB 24/02, ZMR 2002, 941) |
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Unzulässige Protokollgenehmigung durch Mehrheitsbeschluss |
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Montag, 30. September 2002 |
Ein Beschluss der Wohnungseigentümer, durch den eine korrigierte Version der Protokolle früherer Eigentümerversammlungen beschlossen wird, entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung. (BayObLG, Beschluss vom 12.09.2002, 2 ZBR 28/02, ZMR 2002, 951) |
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Fehlende Errechenbarkeit der Sonderumlage bei Wohneigentum |
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Freitag, 30. August 2002 |
Die Fälligkeit einer auf den Wohnungseigentümer entfallenden mehrheitlich beschlossenen Sonderumlage ist nicht gegeben, wenn die Gemeinschaft die Kostenverteilung auf anteilige Wohnflächen umgestellt hat, die anteiligen Wohnflächen aber streitig sind und der Umstellungsbeschluss nach der Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 19.09.2000, ZMR 2000, 771) ohnehin nichtig ist. (KG, Beschluss vom 21.08.2002, 24 W 366/01) |
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Keine Abrechnung der Nebenkosten über längeren Zeitraum |
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Freitag, 30. August 2002 |
Rechnet ein Vermieter über einen langen Zeitraum (hier: 13 Jahre) über Nebenkostenvorauszahlungen nicht ab, kann die unangekündigte Abrechnung gegen Treu und Glauben verstoßen und eine Verwirkung der Forderung angenommen werden. (LG Braunschweig, Urteil vom 30.07.2002, 6 S 58/02, ZMR 2002, 917) |
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Anspruch auf Einsichtnahme in Abrechnungsunterlagen |
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Dienstag, 30. Juli 2002 |
Der Anspruch auf Einsicht in die Abrechnungsunterlagen für die Jahresabrechnung steht jedem Wohnungseigentümer einzeln zu. Zu seiner Geltendmachung muss ein besonderes rechtliches Interesse nicht dargelegt werden. (BayObLG, Beschluss vom 04.07.2002, 2 ZBR 139/01, ZMR 2002, 946) |
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Kleinreparaturklausel gilt nicht für größere Reparaturen |
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Sonntag, 30. Juni 2002 |
Eine Kleinreparaturklausel verpflichtet den Mieter nicht, die Kosten größerer Reparaturen anteilig mitzutragen. (OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.06.2002, 24 U 183/01, ZMR 2003, 25) |
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Mietsicherheit durch Bürgschaft |
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Dienstag, 30. April 2002 |
Der Anspruch des Mieters auf Freigabe der in Form einer Bürgschaft geleisteten Mietsicherheit beinhaltet, dass der Vermieter die Bürgschaftsurkunde lediglich an den Bürgen, nicht aber an den Mieter herausgeben muss. (OLG Celle, Urteil vom 17.04.2002, 2 U 223/01, ZMR 2002, 813) |
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