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WEG und Mietrecht
Anbietpflicht bei Kündigung wegen Eigenbedarf PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, 30. Juli 2003
Kündigt der Vermieter eine Wohnung wegen Eigenbedarfs, so ist er verpflichtet, dem Mieter eine vergleichbare, im selben Haus oder in derselben Wohnanlage ihm zur Verfügung stehende Wohnung, die vermietet werden soll, zur Anmietung anzubieten. Auf andere Wohnungen erstreckt sich die Anbietpflicht nicht. (BGH, Urteile vom 09.07.2003, ZMR 2003, 664 u. 665)
 
Unwirksame Regelung der Kautionsfälligkeit PDF Drucken E-Mail
Montag, 30. Juni 2003
Eine wegen § 550 b I. BGB a. F. unwirksame Regelung über die Fälligkeit einer Kaution („die Sicherheitsleistung ist mit Abschluss des Mietvertrages zu erbringen“) führt regelmäßig nicht zur vollständigen Unwirksamkeit der Kautionsvereinbarung. (BGH, Urteil vom 25.06.2003, NJW 2003, 2899)
 
Vertragliche Kündigungsfristbei Überleitungsvorschrift nicht unwirksam PDF Drucken E-Mail
Montag, 30. Juni 2003
Eine Formularklausel in einem vor dem 01.09.2001 abgeschlossenen Mietvertrag, die hinsichtlich der Kündigungsfrist die damalige gesetzliche Regelung wörtlich oder sinngemäß wiedergibt, ist im Sinne der Überleitungsvorschrift (Art. 229 § 3 Abs. 10 EGBGB) „durch Vertrag vereinbart“ und somit nicht unwirksam. In diesen Fällen gelten somit auch für den Mieter die zum Teil über drei Monate hinausreichenden Kündigungsfristen des § 565 II. Nr. 1, 2 BGB a. F. (BGH, Urteil vom 18.06.2003, NJW 2003, 2739 ff.)
 
Keine Beinträchtigung durch Nutzungsänderung PDF Drucken E-Mail
Freitag, 30. Mai 2003
Die Nutzung zu Wohnzwecken einer als Gewerbeobjekt in der Teilungserklärung ausgewiesenen Sondereigentumseinheit führt bei einer aus 28 Einheiten bestehenden WEG typischerweise nicht zu einer erhöhten Beeinträchtigung der Miteigentümer, die Eigentümer von Wohnungseigentumseinheiten sind. (OLG Köln, Beschluss vom 27.12.2002, 16 Wx 233/02, AnwaltInfo MietR 2003, 20)
 
Verfallklausel bei Verzug mit Hausgeldraten PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, 30. April 2003
Der Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung, wonach ein Wohnungseigentümer, der mit zwei Hausgeldraten in Verzug gerät, den gesamten Jahresbetrag sofort zu zahlen hat, ist nichtig. (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 04.06.2002, 3 W 46/02, ZMR 2003, 136)
 
Richtigkeit der Jahresabrechnung PDF Drucken E-Mail
Sonntag, 30. März 2003
Für die Richtigkeit der Jahresabrechnung kommt es auf die Berechtigung der aufgenommenen, tatsächlich getätigten Ausgaben nicht an. (OLG Hamburg, Beschluss vom 21.10.2002, 2 Wx 71/02, ZMR 2003, 129)
 
Delegation von Beschlusskompetenz einer Eigentümergemeinschaft PDF Drucken E-Mail
Freitag, 28. Februar 2003
Die Übertragung der Entscheidungskompetenz der WEG über die Frage der Erneuerung/Reparatur der zentralen Heizungs- und Warmwasseranlage auf einen aus zwei Wohnungseigentümern bestehenden „Arbeitskreis“ tangiert die Organisationsstrukturen der Gemeinschaft und kann daher nicht mit Stimmenmehrheit wirksam beschlossen werden. (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.08.2002, 3 Wx 213/02, ZMR 2003, 126)
 
Bauliche Veränderung bedarf Zustimmung aller Wohneigentümer PDF Drucken E-Mail
Freitag, 28. Februar 2003
Bauliche Veränderung ist jede auf Dauer angelegte gegenständliche Veränderung realer Teile des gemeinschaftlichen Eigentums, die von dem im Aufteilungsplan vorgesehenen Zustand abweicht, wenn sie über eine ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung hinausgeht (hier: Errichtung eines Carports). Gemäß § 22 I WEG bedarf eine solche bauliche Veränderung der Zustimmung aller Wohnungseigentümer. (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.09.2002, 3 Wx 325/02)
 
Heizungsanlage immer Gemeinschaftseigentum PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, 30. Januar 2003
Eine Heizungsanlage, die der Versorgung der gesamten Wohnungseigentumsanlage dient, ist auch dann gemeinschaftliches Eigentum, wenn der Öltank in einem Raum installiert ist, der nach Teilungserklärung, Abgeschlossenheitsbescheinigung und Aufteilungsplan Sondereigentum ist. (KG, Beschluss vom 18.09.2002, 24 W 89/01)
 
Entlastung des Verwalters und ordnungsgemäßer Verwaltung PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, 30. Januar 2003
Ein Eigentümerbeschluss, durch den dem Verwalter Entlastung erteilt wird, entspricht grundsätzlich nicht ordnungsgemäßer Verwaltung. Die Wohnungseigentümerverzichten mit der Entlastung des Verwalters in Form eines negativen Schuldanerkenntnisses auf mögliche Ansprüche gegen den Verwalter. Ein derartiger Verzicht gegen einen gegen Entgelt tätigen Verwalter, ohne dafür eine Gegenleistung zu erhalten, entspricht nicht dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen gem. § 21 IV WEG. (Bay ObLG, Beschluss vom 19.12.2002, 2 Z BR 104/02, ZMR 2003, 280)
 
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