Anbietpflicht bei Kündigung wegen Eigenbedarf |
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Mittwoch, 30. Juli 2003 |
Kündigt der Vermieter eine Wohnung wegen Eigenbedarfs, so ist er
verpflichtet, dem Mieter eine vergleichbare, im selben Haus oder in
derselben Wohnanlage ihm zur Verfügung stehende Wohnung, die vermietet
werden soll, zur Anmietung anzubieten. Auf andere Wohnungen erstreckt sich
die Anbietpflicht nicht. (BGH, Urteile vom 09.07.2003, ZMR 2003, 664 u.
665)
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Unwirksame Regelung der Kautionsfälligkeit |
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Montag, 30. Juni 2003 |
Eine wegen § 550 b I. BGB a. F. unwirksame Regelung über die Fälligkeit
einer Kaution („die Sicherheitsleistung ist mit Abschluss des
Mietvertrages zu erbringen“) führt regelmäßig nicht zur vollständigen
Unwirksamkeit der Kautionsvereinbarung. (BGH, Urteil vom 25.06.2003, NJW
2003, 2899)
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Vertragliche Kündigungsfristbei Überleitungsvorschrift nicht unwirksam |
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Montag, 30. Juni 2003 |
Eine Formularklausel in einem vor dem 01.09.2001 abgeschlossenen
Mietvertrag, die hinsichtlich der Kündigungsfrist die damalige gesetzliche
Regelung wörtlich oder sinngemäß wiedergibt, ist im Sinne der
Überleitungsvorschrift (Art. 229 § 3 Abs. 10 EGBGB) „durch Vertrag
vereinbart“ und somit nicht unwirksam. In diesen Fällen gelten somit auch
für den Mieter die zum Teil über drei Monate hinausreichenden
Kündigungsfristen des § 565 II. Nr. 1, 2 BGB a. F. (BGH, Urteil vom
18.06.2003, NJW 2003, 2739 ff.)
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Keine Beinträchtigung durch Nutzungsänderung |
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Freitag, 30. Mai 2003 |
Die Nutzung zu Wohnzwecken einer als Gewerbeobjekt in der Teilungserklärung ausgewiesenen Sondereigentumseinheit führt bei einer aus 28 Einheiten bestehenden WEG typischerweise nicht zu einer erhöhten Beeinträchtigung der Miteigentümer, die Eigentümer von Wohnungseigentumseinheiten sind. (OLG Köln, Beschluss vom 27.12.2002, 16 Wx 233/02, AnwaltInfo MietR 2003, 20) |
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Verfallklausel bei Verzug mit Hausgeldraten |
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Mittwoch, 30. April 2003 |
Der Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung, wonach ein
Wohnungseigentümer, der mit zwei Hausgeldraten in Verzug gerät, den
gesamten Jahresbetrag sofort zu zahlen hat, ist nichtig. (OLG Zweibrücken,
Beschluss vom 04.06.2002, 3 W 46/02, ZMR 2003, 136)
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Richtigkeit der Jahresabrechnung |
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Sonntag, 30. März 2003 |
Für die Richtigkeit der Jahresabrechnung kommt es auf die Berechtigung der
aufgenommenen, tatsächlich getätigten Ausgaben nicht an. (OLG Hamburg,
Beschluss vom 21.10.2002, 2 Wx 71/02, ZMR 2003, 129)
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Delegation von Beschlusskompetenz einer Eigentümergemeinschaft |
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Freitag, 28. Februar 2003 |
Die Übertragung der Entscheidungskompetenz der WEG über die Frage der
Erneuerung/Reparatur der zentralen Heizungs- und Warmwasseranlage auf
einen aus zwei Wohnungseigentümern bestehenden „Arbeitskreis“ tangiert die
Organisationsstrukturen der Gemeinschaft und kann daher nicht mit
Stimmenmehrheit wirksam beschlossen werden. (OLG Düsseldorf, Beschluss vom
30.08.2002, 3 Wx 213/02, ZMR 2003, 126)
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Bauliche Veränderung bedarf Zustimmung aller Wohneigentümer |
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Freitag, 28. Februar 2003 |
Bauliche Veränderung ist jede auf Dauer angelegte gegenständliche
Veränderung realer Teile des gemeinschaftlichen Eigentums, die von dem im
Aufteilungsplan vorgesehenen Zustand abweicht, wenn sie über eine
ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung hinausgeht (hier:
Errichtung eines Carports). Gemäß § 22 I WEG bedarf eine solche bauliche
Veränderung der Zustimmung aller Wohnungseigentümer. (OLG Düsseldorf,
Beschluss vom 18.09.2002, 3 Wx 325/02)
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Heizungsanlage immer Gemeinschaftseigentum |
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Donnerstag, 30. Januar 2003 |
Eine Heizungsanlage, die der Versorgung der gesamten Wohnungseigentumsanlage dient, ist auch dann gemeinschaftliches Eigentum, wenn der Öltank in einem Raum installiert ist, der nach Teilungserklärung, Abgeschlossenheitsbescheinigung und Aufteilungsplan Sondereigentum ist. (KG, Beschluss vom 18.09.2002, 24 W 89/01) |
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Entlastung des Verwalters und ordnungsgemäßer Verwaltung |
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Donnerstag, 30. Januar 2003 |
Ein Eigentümerbeschluss, durch den dem Verwalter Entlastung erteilt wird, entspricht grundsätzlich nicht ordnungsgemäßer Verwaltung. Die Wohnungseigentümerverzichten mit der Entlastung des Verwalters in Form eines negativen Schuldanerkenntnisses auf mögliche Ansprüche gegen den Verwalter. Ein derartiger Verzicht gegen einen gegen Entgelt tätigen Verwalter, ohne dafür eine Gegenleistung zu erhalten, entspricht nicht dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen gem. § 21 IV WEG. (Bay ObLG, Beschluss vom 19.12.2002, 2 Z BR 104/02, ZMR 2003, 280) |
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