Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer für die Hausordnung |
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Donnerstag, 25. September 2014 |
Ein Beschluss, wonach die Verwaltung ermächtigt wird, der Wohnungseigentümergemeinschaft und den Mietern eine allgemein gültige Hausordnung zukommen zu lassen, ist dahingehend auszulegen, dass dem Verwalter die Aufgabe übertragen wird, eine verbindliche Hausordnung zu erstellen. Dieser Beschluss ist nichtig, weil der Gemeinschaft insoweit die Beschlusskompetenz fehlt.
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Verwaltungszuständigkeit bei Instandsetzung von Fenstern |
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Geschrieben von Administrator
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Donnerstag, 25. September 2014 |
Wird die Instandsetzungspflicht der im Gemeinschaftseigentum stehenden Fenster über die Gemeinschaftsordnung auf den Sondereigentümer übertragen, so verliert die Gemeinschaft ihre Verwaltungszuständigkeit. Sie besitzt dann insoweit keine Beschlusskompetenz mehr.
(LG Hamburg, Urteil vom 09.04.2014, 318 S 133/13, ZMR 2014, 661)
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Stimmverbot bei Rechtsstreit gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft |
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Donnerstag, 25. September 2014 |
Ein Wohnungseigentümer unterliegt einem Stimmrechtsverbot in entsprechender Anwendung von § 25 Abs. 5, 2. Alt. WEG, wenn er einen Rechtsstreit gegen den Verband der Wohnungseigentümergemeinschaft führt und verfahrensbezogene Maßnahmen Gegenstand der Beschlussfassung sind.
(BGH, Urteil vom 06.12.2013, V ZR 85/13, ZMR 2014, 559)
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Eigenmächtig vorgenommene Terrassenüberdachung |
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Donnerstag, 25. September 2014 |
Eine vom Wohnungseigentümer vorgenommene bauliche Maßnahme (hier: Terrassenüberdachung), die ohne eine entsprechende Beschlussfassung der Eigentümer erfolgt, begründet einen Nachteil für alle Wohnungseigentümer, wenn sie die Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erschwert.
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Gleichbehandlung der Wohnungseigentümer bei der Beschlussfassung |
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Donnerstag, 25. September 2014 |
Bei der Beschlussfassung in einer Wohnungseigentümerversammlung ist der Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten. Hierbei sind Differenzierungen nur dann erlaubt, wenn dafür ein ausreichender Sachgrund besteht. Ist ein solcher nicht gegeben, muss für eine Gleichbehandlung der Wohnungseigentümer Sorge getragen werden.
(BGH, Urteil vom 30.11.2012, V ZR 234/11, IMR 2013, 68)
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Hinweispflicht des Vermieters bei Einbau neuer Fenster |
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Donnerstag, 25. September 2014 |
Der Vermieter hat beim Einbau neuer, dicht schließender Fenster die notwendigen Vorkehrungen gegen Feuchtigkeit zu treffen. Der Vermieter sollte in diesem Fall die Mieter darauf hinweisen, dass ein zu dichtes Aufstellen der Möbel an der Wand zu Schimmelbildung führen kann. Er sollte insbesondere konkrete Lüftungsanweisungen geben, damit hier eine Schimmelbildung vermieden wird.
(LG Gießen, Urteil vom 02.04.2014, 1 S 199/13, IMR 2014, 369)
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Schönheitsreparaturklausel im Mustermietvertrag des Bundesjustizministeriums unwirksam |
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Donnerstag, 25. September 2014 |
Die im Mustermietvertrag des Bundesjustizministeriums aus dem Jahr 1976 enthaltene Klausel zur Überprüfung laufender Schönheitsreparaturen auf den Mieter ist unwirksam, wenn dem Mieter eine unrenovierte oder renovierungsbedürftige Wohnung überlassen worden ist. Die unangemessene Benachteiligung des Mieters im Sinne von § 307 BGB ergibt sich daraus, dass er Kosten für die Beseitigung von Gebrauchsspuren zu tragen hat, die nicht auf seinen Mietgebrauch zurückzuführen sind.
(LG Heilbronn, Urteil vom 22.07.2014, 2 S 63/13, IMR 2014, 368)
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Rauchen in der Wohnung in der Regel kein Kündigungsgrund |
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Donnerstag, 25. September 2014 |
Das Rauchen in der Wohnung seitens des Mieters ist grundsätzlich vertragsgemäß und rechtfertigt damit weder eine fristlose noch eine ordentliche Kündigung. Jedoch muss der Mieter dafür sorgen, dass andere Mieter hierdurch nicht über das zumutbare Maß hinaus belästigt werden. Verletzt der Mieter diese Pflicht schuldhaft, so kann der Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt sein.
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Langjähriges Hinnehmen von Zahlungsverzögerungen und Kündigung |
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Geschrieben von Administrator
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Donnerstag, 25. September 2014 |
Nimmt der Vorvermieter trotz anfänglicher Abmahnungen später jahrelang Zahlungsverzögerungen konsequenzlos hin, kann sein Rechtsnachfolger den Mietvertrag nicht ohne weiteres kündigen. In solchen Fällen kann das Schweigen (ausnahmsweise) Erklärungsgehalt haben, so dass von einer Abänderung der Fälligkeitsvereinbarung ausgegangen werden kann.
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Ein „Mietvertrag auf Lebenszeit“ ist kein befristeter Mietvertrag im Sinne des § 575 BGB |
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Geschrieben von Administrator
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Donnerstag, 25. September 2014 |
Ein auf Lebenszeit geschlossener Mietvertrag enthält keine Befristung im Sinne von § 575 BGB und ist aus diesem Grunde nicht unwirksam. Der Zweck des § 575 BGB verbietet dessen Anwendung auf Mietverhältnisse, die auf Lebenszeit des Mieters geschlossen sind. Im Übrigen kann es treuwidrig sein, wenn sich der Mieter auf die Unwirksamkeit eines solchen Vertrages beruft.
(LG Freiburg, Urteil vom 21.03.2013, 3 S 368/12, IMR 2014, 321)
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